Ich kann Sie vor jedem Gericht in der Bundesrepublik Deutschland (mit Ausnahme des Bundesgerichtshofs für Zivilsachen) vertreten.
Ich möchte Sie in allen Rechtsfragen meiner Tätigkeitsgebiete umfassend und kompetent beraten. Die individuelle Lösung jedes Rechtsproblems sollte ausführlich besprochen werden. Im Rahmen der rechtlichen Gegebenheiten werde ich Ihnen Lösungsmöglichkeiten aufzeigen. Deren Umsetzung wird dann mit Ihnen vereinbart.
Haben Sie keine Scheu, in der Kanzlei anzurufen. Die Kosten und Erfolgsaussichten Ihrer Angelegenheit werden wir erörtern. Bei einer Erstberatung belaufen sich die Kosten auf 150,00 € zuzüglich Mehrwertsteuer.
Die Zusatzqualifikation des Fachanwalts für Verkehrsrecht bedeutet nicht, dass ich mich ausschließlich mit der Bearbeitung von Verkehrssachen befasse. Ich habe mich auf allen anderen von mir angegebenen Tätigkeitsbereichen intensiv fortgebildet und werde dies auch weiterhin tun.
• Abitur 1969 in Weilheim/Obb
• Studium Ludwig-Maximilians-Universität in München
• Staatsexamen 1973 in München (vollbefriedigend)
Referendarausbildung in Garmisch-Partenkirchen und München
• 2. Staatsexamen 1976 in München (gut)
• angestellter Rechtsanwalt bis 1978
• 1978 Gründung der eigenen Kanzlei in Starnberg
• 2007 Fachanwalt für Verkehrsrecht
Die Verleihung des Titels Fachanwalt für Verkehrsrecht durch
die Rechtsanwaltskammer München erfordert den Nachweis erheblicher
praktischer Erfahrung und eine umfangreiche Zusatzausbildung in dem
betreffenden Gebiet.
• 2011 Mediationsausbildung und
Eintragung in die Mediatorenliste der Rechtsanwaltskammer München
Geschieden, vier erwachsene Kinder
Mitgliedschaften:
- Deutscher Anwaltverein
- Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im DAV
- Arbeitsgemeinschaft Strafrecht im DAV
- Arbeitsgemeinschaft Erbrecht im DAV
- Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht im DAV
- DVEV (Deutsche Vereinigung für Erbrecht und Vermögensnachfolge e.V.)